Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht

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Eine effektive Verteidigung kann teuer werden. Hier ist nicht nur an die Anwaltskosten, sondern auch an die Gerichtskosten und möglichen Sachverständigengebühren zu denken. Diese Kosten können leicht die Höhe der Geldstrafe übersteigen oder auch ein Vielfaches des Bußgeldes erreichen. Die Staatskasse trägt diese Kosten immer nur dann, wenn das Strafverfahren mit einem Freispruch endet. Wird das Verfahren eingestellt, muss der Betroffene seine Anwaltskosten regelmäßig selbst tragen. Dieses Kostenrisiko wird durch den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung deutlich geringer.

Der Fahrzeugrechtsschutz sichert Risiken ab, die mit dem Fahrzeug verbunden sind. Versicherungsschutz besteht hier für den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer, Halter, Fahrer und Insasse des versicherten Fahrzeugs. Rechtsschutz ist hier besonders sinnvoll, weil Rechtsschutz für ein bestimmtes Fahrzeug gegeben ist, unabhängig davon, welche Person das Fahrzeug fährt. Ausgenommen sind natürlich die Fälle, in denen jemand unberechtigt das Fahrzeug nutzt, z. B. der Sohn, der keinen Führerschein hat und einen Unfall verursacht.

Für Personen, die oft mit Fahrzeugen unterwegs sind, die nicht auf sie zugelassen sind, wie zum Beispiel Berufskraftfahrer, ist der so genannte Fahrerrechtsschutz angebracht, sofern Eigentümer oder Halter des Fahrzeugs keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben.

Mein Tipp: Gerade Berufsfahrer sind besonders gefährdet, vielleicht sogar unverschuldet mit einem Strafverfahren überzogen zu werden. Denken Sie daran: Gerade die Polizei hat bei einem Unfall oft ein vorgefertigte Meinung. Oft bringt eine Diskussion mit dem Beamten herzlich wenig. Bei der Masse der Verkehrsunfällen ist die Polizei ohnehin nicht sonderlich um die Klärung der Haftung bemüht. Bei einem Verkehrsunfall kämpfen Sie gleich an zwei Fronten: Sie müssen sich bei der Versicherung des Unfallgegners um die Schadensersatzansprüche bemühen und auch noch gegen die Bußgeldbehörde ein Verfahren führen, wenn Sie mit einer saftigen Geldstrafe belegt werden. Mit einer Rechtsschutzversicherung können Sie sich gelassen zurücklehnen: Alle diese Rechtsschutzversicherungsarten übernehmen im Verfahren wegen Straftaten oder auch Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr die Gerichtskosten, die Verteidigerkosten und die Kosten für ein gegebenenfalls erforderliches Sachverständigengutachten.

Mein Tipp: Im Bußgeldbereich hat die Versicherung einen besonderen Vorteil, an den viele Kraftfahrer nicht denken: Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, ist ja nicht nur das Bußgeld selber ärgerlich. Hinzu kommen noch Zustellkosten und die frechen Kosten des Verfahrens. Manchmal sind diese Kosten höher als das eigentliche Bußgeld. Wer nun klein beigibt und zahlt, bleibt auf allen Kosten sitzen. Bei einer anwaltlichen Vertretung übernimmt die Rechtsschutzversicherung alle Kosten, bis auf das eigentliche Bußgeld (wenn der Einspruch zurückgenommen wurde oder man vor Gericht „abgeschmettert“ wurde). Warum? Hintergrund dieser Regelung ist, dass die Versicherung bei einer entsprechenden anwaltlichen Vertretung davon ausgeht, dass der Einspruch nur nach sorgfältiger Prüfung zurückgenommen wurde. In diesem Fall gehören die Kosten zum Verfahren. Eine wichtige Regelung, denn wer hat sich nicht schon mal darüber geärgert, dass er nur aus Angst vor weiteren Kosten das Bußgeld bezahlt hat?

Denken Sie daran: Wenn die Polizei Sie mal wieder anhält und droht: „Zahlen Sie lieber, sonst wird es nur noch teuerer“, winken Sie cool ab. Das Bußgeld wird in der Regel ja nicht aus „Dafke“ von der Polizei erhöht. Der Beamte meint, dass dann noch die Verfahrenskosten folgen. Jetzt wissen Sie, dass das Kostenrisiko nicht zu Ihren Lasten geht.

Hat der Verkehrsanwalt auch eine Rechtsschutzversicherung? Klar, ich selber habe mich für den Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung entschieden, da ich aus der Praxis weiß, wie leicht man in eine verkehrsrechtliche Situation verwickelt werden kann. Zu denken ist immer an die Kosten, die durch die Gegenseite entstehen können. Bei Verkehrsrechtsschutz aber bitte ohne Selbstbeteiligung, denn das macht hier wirklich keinen Sinn.

Profitieren Sie vom Know-how eines Fachanwalts für Verkehrsrecht

Durch unsere Spezialisierung auf das Verkehrsrecht haben Sie die Gewissheit, dass Ihr Fall von einem Fachanwalt mit viel Erfahrung und Sachkompetenz übernommen wird. Regelmäßige Fortbildungen und unzählige Fälle in der täglichen Praxis garantieren Ihnen, von einem Fachanwalt mit bestem verkehrsrechtlichen Fachwissen betreut zu werden. Von der Geschwindigkeitsüberschreitung bis hin zur Unfallflucht – wir beantworten Ihnen alle Fragen und übernehmen Ihre rechtliche Vertretung.

Kanzlei DAUER FREY – Fachanwälte für Verkehrsrecht

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