Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Alexander DauerPolizeiliche Vorladungen sind eine missliche Sache, denn grundsätzlich wissen Sie nicht, worum es geht. Natürlich werden in der Regel Ort und Datum erwähnt, Sie können jedoch nicht abschätzen, was die Polizei weiß oder zu wissen glaubt. Enthält die Vorladung schon den Hinweis, dass man Sie als „Beschuldigten / Beschuldigte zu vernehmen“ gedenkt, dann sollten sofort sämtliche Alarmglocken bei Ihnen läuten. Denn Sie wissen weder, was man Ihnen konkret zur Last legt, noch wer schon was ausgesagt hat – und in welchem Licht man Sie bereits betrachtet! Mein Rat: Reagieren Sie jetzt nicht voreilig – Ihr Führerschein ist nämlich in ernster Gefahr!

Meist handelt die Polizei auf Anweisung des Staatsanwalts, der aufgrund eines Anfangsverdachts bereits die Voraussetzungen für die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis prüft. Die Polizeibeamten ermitteln hier also keineswegs in eigener Regie, sondern auf Anweisung von oben. Wer einer solchen Vorladung unvorbereitet und ohne anwaltliche Strategie folgt, kommt in Teufels Küche. Arglos werden alle Fragen der Ermittler beantwortet – und sich dabei selbst belastet. Lassen Sie sich nicht von der Polizei einschüchtern! Die Strafprozessordnung sieht vor, dass Betroffene, die einen Anwalt an ihrer Seite haben, gar nicht befragt werden dürfen. Wenn Sie also wissen wollen, was Hintergrund der Vorladung ist, gehen wir gemeinsam zur Polizei – und ich stelle die richtigen Fragen.

birne artikelTipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: Jeder Kontakt zur Polizei kann dem Staatsanwalt den Weg für eine Anklage ebnen. Auch telefonische Nachfragen und Gespräche mit der Polizei werden notiert und als Schuldeingeständnis bewertet. Geben Sie daher niemals eine Erklärung ab und folgen Sie der Vorladung auf keinen Fall ohne anwaltlichen Beistand.


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