Liegen Verstöße im Verkehrsrecht vor, kann die Staatsanwaltschaft den Antrag auf Anklage erheben. Vor Beginn der Gerichtsverhandlung hat der Betroffene die Möglichkeit, Beweisanträge zu seiner Entlastung zu stellen. Spätestens hier sollte ein Fachanwalt für Verkehrsrecht eingeschaltet werden, denn Beweisanträge müssen strengen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Je nach Qualität und Komplexität dieser Beweisanträge kann das Verfahren bereits vor Beginn oder während der Verhandlung eingestellt werden. Doch gezielte und vor allem umfangreiche Beweisanträge zu stellen ist eine Kunst, die nur der Fachanwalt für Verkehrsrecht beherrscht! Nur er kann im Einzelfall beurteilen, welche Beweisanträge die Anklage infrage stellen.
Stellen Sie sich zum Beispiel einen einfachen Auffahrunfall in einer geschlossenen Ortschaft vor, so wie er sich täglich hundertfach in Deutschland ereignet. Für die Polizei ist die Sache klar und der Hintermann trägt nach ihrer Ansicht die Alleinschuld. Doch ein erfahrener Fachanwalt für Verkehrsrecht geht der Sache auf den Grund und beantragt die Vernehmung einer beim Unfall anwesenden holländischen Reisegruppe sowie ein umfängliches Sachverständigengutachten, das den Unfallhergang aufklären soll. Die Zeugen und das Gutachten sollen beweisen, dass der Vordermann ohne erkennbaren Grund plötzlich scharf abgebremst hat. Der Hintermann hatte keine Chance auszuweichen. Angesichts des geringen Schadens und des bevorstehenden komplizierten Rechtshilfeersuchens in den Niederlanden wird die Behörde das Verfahren einstellen.
Mein Tipp: Wenn es um Beweisanträge und die Aufklärung eines Unfallhergangs geht, ist stets der Fachanwalt für Verkehrsrecht die beste Wahl!
Fragen? Wir rufen Sie gern zurück! Zur Kontaktseite...