Wer unerwartet eine Anzeige wegen Nötigung im Briefkasten vorfindet, der steht erst einmal unter Schock. Meist kann der Vorwurf darin gar nicht mehr zugeordnet werden. Und nicht selten ist der erste Drang der, sofort bei der Polizei anzurufen, um die Sache telefonisch zu klären. Denn in der Regel stecken hinter solchen Nötigungsanzeigen andere Autofahrer, die sich beim Spurwechsel, beim Überholvorgang oder beim Abbiegen bedrängt gefühlt haben – das Gefühl, sich erklären und rechtfertigen zu müssen, ist daher sehr stark. Wer schließlich spontan bei der Polizei anruft, gerät in Teufels Küche! Denn die Polizei schreibt jedes Wort akribisch mit!
Es mag Ihnen zwar richtig erscheinen, zunächst mit der Polizei Kontakt aufzunehmen, um ein eventuelles Missverständnis schnell telefonisch aus der Welt zu schaffen. Aber bedenken Sie: Mit diesem Telefonat bekennen Sie sich schon automatisch zur Fahrereigenschaft! Je nachdem, was der Beamte Sie dann noch fragt und was Sie darauf antworten, gilt dieses Gespräch bereits als Schuldeingeständnis. Ihr Führerschein ist schon zu diesem Zeitpunkt in ernster Gefahr! Reagieren Sie deshalb bei jeglichen polizeilichen Schreiben niemals aus dem Bauch heraus. Ziehen Sie einen erfahrenen Verkehrsrechtsanwalt zu Rate, der weiß, wie man richtig reagiert.

Mein Tipp: Nötigung ist kein Kavaliersdelikt und die polizeiliche Vorladung beweist eindrucksvoll, dass bereits gegen Sie ermittelt wird. In dieser Situation sollten Sie jeden spontanen Kontakt zur Polizei meiden, damit Ihnen kein Strick daraus gedreht werden kann. Ein erfahrener Verkehrsrechtler überprüft, was Ihnen zur Last gelegt wird und entscheidet, wie weiter vorzugehen ist – ohne dass Sie belastet werden.

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