Es klingt wie ein schlechter Scherz, doch leider hat sich dieses unschöne Phänomen im letzten Jahr explosionsartig etabliert: Versicherungsbetrüger bringen Ihren Führerschein in ernste Gefahr! Vermehrt wurde ich in den vergangenen Monaten mit Strafanzeigen konfrontiert, welche meinen Mandanten zu Unrecht eine Fahrerflucht vorwerfen. Hintergrund ist, dass sich Versicherungsbetrüger mit hoher krimineller Energie gezielt passende „Opfer“ aussuchen, die ohne Zeugen alleine unterwegs sind. Mit Ort, Datum, Uhrzeit und Personenbeschreibung wird dann eine erfundene Straftat zur Anzeige gebracht - und der Betroffene fällt aus allen Wolken!
Da Betroffene leider oft dem Bedürfnis folgen, die Sache umgehend klarstellen zu wollen, melden sie sich gleich nach dem Vorwurf bei der Polizei. Damit begehen sie einen großen Fehler: Sie reden sich um Kopf und Kragen. Denn schließlich waren sie zur Tatzeit am Tatort gewesen und jetzt steht die Aussage des Betrügers gegen die Aussage des Betroffenen. Meist ist es extrem kompliziert, den Karren dann wieder aus dem Dreck zu ziehen! Allein die Kontaktaufnahme wirkt bereits wie ein Schuldeingeständnis - warum sollte Ihnen die Polizei mehr Glauben schenken als dem Anzeigenerstatter? Mein Rat zum neuen Jahr: Seien Sie gewappnet! Handeln Sie sofort - aber nicht unbedacht. Ein erfahrener Verkehrsrechtsanwalt ist der erste und beste Ansprechpartner!
Mein Tipp: Wem zu Unrecht eine Verkehrsstraftat vorgeworfen wird, der steht unter Schock und will die Sache schnell klarstellen. Behalten Sie jedoch einen kühlen Kopf und fragen Sie uns, bevor Sie mit der Polizei Kontakt aufnehmen. Für Notfälle aller Art gibt es unsere kostenlose Hotline 0331-74 000 111, die Ihnen kompetent und rechtssicher zur Seite steht.
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