Wer in einen Unfall verwickelt wurde, einen gerichtlichen Prozess anstreben will oder wer sogar verklagt wird, der hat mit einer Menge Kosten und viel Aufwand zu rechnen. Ein erfahrener Fachanwalt für Verkehrsrecht ist deshalb die erste Adresse für Betroffene! Der Anwalt weiß, ob eine Mithaftungsquote vorliegt, kann beurteilen, ob ein Sachverständiger beauftragt werden sollte und kennt sich mit der Schadensberechnung aus. Doch wer bisher den Weg zum Anwalt gescheut hat, weil er seine Rechtsschutzversicherung nicht mit Kosten belasten will oder aus Kostengründen gar keine Rechtsschutzversicherung hat, kann sich zunächst freuen: Die gegnerische Versicherung muss bei einem unverschuldeten Unfall die Anwaltskosten komplett übernehmen. Im Falle einer Mithaftung übernimmt sie die Kosten immerhin anteilig.
Aber aufgepasst: Die Gegenseite übernimmt nur die anteiligen Kosten der Regulierung. Wenn Sie z. B. eine Teilschuld von 50 % trifft, dann wird auch nur die Hälfte der Anwaltskosten übernommen! Daher ist zur Sicherheit eine Rechtsschutzversicherung zu empfehlen und eine gute Investition. Wichtig zu wissen: Es werden nicht nur gerichtliche Anwaltskosten ersetzt, sondern auch die Kosten für die vorgerichtliche Tätigkeit des Anwalts! Es lohnt sich dann also in jedem Fall, von Anfang an einen Verkehrsrechtsanwalt einzuschalten, der bei der Regulierung unterstützend zur Seite steht.
Mein Tipp: Um Waffengleichheit im Verkehrsrecht zu schaffen, kann ein Geschädigter nur mit anwaltlicher Hilfe den spezialisierten Rechtsabteilungen der gegnerischen Versicherer gegenübertreten. Denn für den Rechtsunkundigen gibt es keinen rechtlich einfach gelagerten Verkehrsunfall – dies bestätigen auch die Gerichte.
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