Sie wurden in einen Verkehrsunfall verwickelt? In dieser Situation fragt sich jeder, was nun zu tun ist. Fakt ist, dass die Versicherung des Unfallgegners, auch wenn sie schnelle Hilfe verspricht, ein schlechter Ansprechpartner ist. Denn die Mitarbeiter der Versicherung verstehen ihr Handwerk und versuchen, wo es nur geht Kosten zu sparen. Ein erfahrener Fachanwalt für Verkehrsrecht ist deshalb die richtige Adresse! Er weiß, ob eine Mithaftungsquote überhaupt vorliegt, er kann beurteilen, ob ein Sachverständiger beauftragt werden soll und er kennt sich mit der Schadensberechnung aus.
Die gute Nachricht: Die gegnerische Versicherung muss bei einem unverschuldeten Unfall die Anwaltskosten komplett übernehmen. Im Falle einer Mithaftung übernimmt sie die Kosten anteilig. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht haben, dann werden die Rechtsberatungskosten sogar im Falle einer Mithaftung voll übernommen. Wichtig zu wissen: Nicht nur gerichtliche Anwaltskosten sind zu ersetzen, sondern vor allem auch die Kosten für die vorgerichtliche Tätigkeit des Anwalts! Es lohnt sich also in jedem Falle, einen Verkehrsrechtsanwalt einzuschalten.
Mein Tipp: Das Amtsgericht Kassel bringt es auf den Punkt und hat erklärt, dass Versicherer bei der Regulierung eindeutiger Fälle mit „juristischen Spitzfindigkeiten“ versuchen, die Höhe des Schadensersatzes zu drücken. Um Waffengleichheit zu schaffen, muss der Geschädigte mit anwaltlicher Hilfe den „hoch spezialisierten Rechtsabteilungen der Versicherer“ gegenübertreten, weshalb Anwaltskosten auch dann von der Versicherung zu übernehmen sind, wenn der Fall ganz eindeutig ist. Denn für den Rechtsunkundigen gibt es keinen rechtlich „einfach gelagerten Verkehrsunfall“ mehr, so die Richter.
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