Advent, Advent, ein Lichtlein brennt … und neben vielen Lichtern locken die Weihnachtsmärkte zur Adventszeit vor allem mit wärmenden Getränken: Glühwein, Punsch und Feuerzangenbowle. Ohne Frage: Alkohol und Autofahren passen nicht zusammen. Doch in jedem Jahr unterschätzen zahlreiche Autofahrer die Wirkung von heißen alkoholhaltigen Getränken in Kombination mit reichlich Zucker – eine Mischung, die sofort ins Blut geht! Und auf so genannte Promillerechner im Internet oder als App fürs Smartphone ist auch kein Verlass, warnt der TÜV Rheinland. Denn die Angaben sind ungenau, da der Alkoholabbau im Körper von vielen Faktoren wie Geschlecht, Gewicht und Zeitraum des Konsums abhängt.
Maßgeblich ist leider nur der Atemalkoholgehalt, den die Polizei bei einer Kontrolle feststellt. Was viele nicht wissen: Trotz 0,5-Promille-Grenze ist schon bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille der Führerschein in Gefahr! Fällt der Fahrer durch unsichere Fahrweise auf oder verursacht er gar einen Unfall, werden Bußgeld, Punkte und Fahrverbot fällig! Außerdem droht wegen grober Fahrlässigkeit Ärger mit der Kaskoversicherung! Für Fahranfänger, die sich noch in der zweijährigen Probezeit befinden oder die unter 21 Jahren alt sind, schreibt der Gesetzgeber ohnehin die Null-Promille-Regelung vor.
Mein Tipp: Ihnen wird der Vorwurf einer Trunkenheitsfahrt gemacht? Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Wer erklärt, wann er wieviel getrunken hat, gibt der Polizei die Möglichkeit, den Alkoholwert zu berechnen. Verweigern Sie auch Koordinationstests, denn diese dienen lediglich dazu, Ihnen Ausfallerscheinungen anzulasten! Kontaktieren Sie besser gleich einen erfahrenen Verkehrsrechtsanwalt, damit Sie Ihren Führerschein zum Weihnachtsfest nicht gefährden.
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