Ob Unfallflucht oder fahrlässige Tötung, wir vertreten Sie fachkompetent, denn in verkehrsrechtlichen Strafverfahren ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht kaum möglich.
Wenn der strafrechtliche Vorwurf im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall, ob wegen Unfallflucht, fahrlässiger Tötung oder Körperverletzung, erhoben wird, hat die Verteidigung erhebliche Auswirkungen auf Fragen der Haftung sowie auf versicherungsrechtliche Folgen. Deshalb ist es wichtig, sich bereits vor der Stellungnahme zum Tatvorwurf den Rat eines Fachanwaltes zu holen. Denn ein erfahrener Fachanwalt übernimmt die Korrespondenz mit allen Verfahrensbeteiligten und die sachliche Darstellung der Situation für Sie.
Unterschätzen Sie nicht die psychische Belastung eines Strafverfahrens. Oft wird nach einer begangenen Unfallflucht oder einer fahrlässigen Tötung die Sorge über den Ausgang des Strafverfahrens durch juristische Laien noch geschürt. Lassen Sie sich also nicht verunsichern und ziehen Sie bei einem anstehenden Strafverfahren einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzu. Aufgrund der Vielzahl vergleichbarer Fälle können wir Ihnen eine realistische Einschätzung über den Verfahrensausgang geben. Das hilft einen kühlen Kopf zu bewahren, um mit den sonstigen Verfahrensbeteiligten auf Augenhöhe zu verhandeln.
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