Constanze H. war einen Moment unaufmerksam und schon ist es passiert: Sie ist der vor ihr fahrenden Susanne A. aufgefahren, die wegen einer roten Ampel abgebremst hat. Der Unfallhergang scheint klar, die Schuldfrage auch. Die beiden einigen sich, dass Constanze H. den Schaden ihrer Versicherung meldet und dass man keinen Anwalt einschalten muss – man will sich schließlich nicht streiten! Einige Wochen später sitzt Susanne A. dann doch zur Beratung in einer Verkehrsrechtskanzlei. Was ist passiert? Constanze H. hat den Schaden gar nicht ihrer Versicherung gemeldet, weshalb diese auch nicht zahlt. Derweilen vergingen Tage und Wochen … Kostbare Zeit für Susanne.
Ich erlebe es ständig in meiner täglichen anwaltlichen Praxis, dass vermeintlich klare Unfälle zum ernsten Problem werden, weil die Versicherung entweder gar keine Schadenmeldung vom Unfallverursacher erhalten hat, oder weil die Versicherung Abrechnungspositionen kürzt! Aus diesem Grund ist die anwaltliche Begleitung bei Verkehrsunfällen so wichtig, denn der Betroffene ist gerade bei klarer Sachlage völlig arglos – er rechnet nicht mit Problemen bei der Unfallabwicklung und glaubt, man braucht nur einen Anwalt, wenn ein Streit droht. So wie Susanne A., die Angst hat, auf den Kosten sitzen zu bleiben – und kommt erst dann zum Anwalt, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.

! Mein Tipp: Genau für diesen Fall gibt es unsere kostenlose Unfall-Hotline 0331-748 01 24. Sie erhalten sofort Kontakt zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht, der im kostenfreien Erstgespräch eine rechtliche Einschätzung des Unfalls vornimmt und konkrete Handlungstipps gibt. Die Schadenregulierung mit der Versicherung kann durch uns erfolgen. So werden sämtliche Schadenpositionen korrekt geltend gemacht, an die der Laie meist gar nicht denkt.

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