Wer in einen Unfall verwickelt wurde, braucht häufig einen Mietwagen, um den Alltag weiterhin bewältigen zu können. Die Annahme, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung alle Kosten unbürokratisch übernimmt, ist aber oft falsch. In meiner Praxis erlebe ich es oft, dass es an dieser Stelle Ärger gibt. Umso interessanter war ein aktueller Streitfall vor dem Amtsgericht Bremen. Ein Rentner wurde unverschuldet in einen Unfall verwickelt. Da er auf dem Land wohnte, mietete er sich für fünf Tage einen Ersatzwagen, was ungefähr 750 Euro kostete. Die Versicherung des Unfallverursachers zahlte aber nur 350 Euro mit dem Argument, dass der Mietwagen gar nicht notwendig gewesen sei. Schließlich war der Rentner nur 44 km damit gefahren. 

Der Richter war jedoch auf der Seite des Rentners und verurteilte die Versicherung, den vollen Betrag für den Mietwagen zu erstatten. Der Grund für die Entscheidung lag im „schutzwürdigen Interesse des Geschädigten“ – schließlich war der Rentner auf das Auto angewiesen. Es ging in dem Fall nicht nur um notwendige Einkaufsfahrten, sondern auch um Fahrten in Bezug auf die Gesundheit. Die Frau des Rentners hatte Krebs und musste Arzttermine wahrnehmen. Auf eine Kilometerleistung stellte das Gericht deshalb nicht ab. Denn Rentner nutzen ihr Fahrzeug gerade nicht für tägliche Fahrten zum Arbeitsplatz, sondern benötigen das Auto im Krankheitsfall für wichtige Kurzstrecken.

! Mein Tipp: Gegnerische Versicherungsunternehmen versuchen gerne, berechtigte Mietwagenkosten bei Rentnern zu kürzen. Doch ein geringer Fahrbedarf schließt den Anspruch auf Kostenersatz nicht aus, wie das Urteil sehr deutlich zeigt! Ersparen Sie sich den Ärger von Anfang an und lassen Sie die Schadenregulierung von einem erfahrenen Verkehrsrechtsanwalt durchführen.

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