Vorfahrt missachtet, Stopp-Schild übersehen, nicht an Rechts vor Links gedacht - eine Verkehrssituation ist schnell falsch eingeschätzt. Problematisch wird die Sache, wenn der Fahrer zuvor ein Bier getrunken hat und plötzlich die Frage im Raum steht, ob der Fehler beim Fahren etwa eine alkoholbedingte Ausfallerscheinung war! Damit ist gleich der Führerschein in Gefahr! In einem aktuell entschiedenen Fall hatte das Amtsgericht den Fahrer wegen einer fahrlässigen Straßenverkehrsgefährdung verurteilt. Er hatte die Situation beim Abbiegen in eine vorfahrtsberechtigte Straße falsch eingeschätzt und das Gericht führte dies auf eine Ausfallerscheinung zurück.
Zum Glück hatte der Mann für die Revision vor dem Oberlandesgericht Naumburg einen erfahrenen Verkehrsrechtsanwalt an seiner Seite. Die Richter bestätigten, dass eine Falscheinschätzung für sich alleine noch keine Ausfallerscheinung ist, die als Indiz für eine alkoholbedingte Fahruntauglichkeit genügt. Auch jedem nüchternen Fahrer kann es passieren, dass er beim Linksabbiegen in eine bevorrechtigte Straße ein entgegenkommendes Fahrzeug übersieht. Fahrfehler sind keine klassischen alkoholbedingten Ausfälle wie beispielsweise Schlangenlinien fahren, so die Richter. Der Fahrer kam also glimpflich davon! Das Urteil zeigt aber, dass es immer auf die Beurteilung der Umstände im Einzelfall und die Argumentation der Verteidigung ankommt.

  Mein Tipp: Auch bei einfachen Verkehrsunfällen ist die Einschaltung eines Anwalts von vorn-herein die beste Entscheidung. Die rechtliche Situation ist meist komplizierter als anfangs vermutet und auch die Schadenregulierung hat Fallen. Genau deshalb gibt es unsere Unfall-Hotline 0800-726 92 58, deren Nummer Sie sich einfach im Handy abspeichern können.

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