Ein Fahrverbot trifft jeden Autofahrer hart und kann in einigen Fällen auch die berufliche Existenz gefährden. Das Amtsgericht Lüdinghausen hat in zwei aktuellen Urteilen aber gezeigt, dass in der Praxis durchaus von einem Fahrverbot abgesehen werden kann. Dafür kommt es natürlich auf die individuelle Situation des Betroffenen an – und auf die richtige anwaltliche Argumentation. In einem der Fälle war ein Busfahrer in seiner Freizeit im Privat-Pkw alkoholisiert erwischt worden. Das Fahrverbot von einem Monat hätte allerdings seinen Job gefährdet. Daher wurde das Bußgeld erhöht und das Fahrverbot so beschränkt, dass die beruflichen Busfahrten davon ausgenommen sind.
In dem anderen Fall wurde ein Mann bei einer Geschwindigkeitskontrolle geblitzt – ihm drohte ebenfalls ein Monat Fahrverbot. Auch hier sahen die Richter unter Heraufsetzung der Geldbuße vom Fahrverbot ab, weil es für den Betroffenen existenzgefährdend gewesen wäre: Die Verteidigung konnte belegen, dass der Selbstständige das Auto für seine Tätigkeit unbedingt braucht und die vorübergehende Einstellung eines Fahrers wirtschaftlich nicht möglich war. Wie die beiden Urteile zeigen, ist ein Fahrverbot kein unausweichliches Schicksal.
Mein Tipp: In Bußgeldsachen kann nicht nur bei Gefahr für den Arbeitsplatz von einem Fahrverbot abgesehen werden, sondern auch bei einer Reihe von anderen Gründen. Wenn der Betroffene an einer Krankheit leidet, die die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel unmöglich macht oder wenn pflegebedürftige Angehörige versorgt werden müssen, kann ebenfalls ein Fahrverbot umgangen werden. Diese Gründe müssen allerdings mit Bedacht und Strategie geplant und vorgetragen werden, was nur mit anwaltlichem Beistand gelingen kann.