In meiner anwaltlichen Praxis erlebe ich es täglich, dass die Beteiligten an einem Unfall geglaubt haben, die Schadenabwicklung sei völlig unproblematisch. Ein häufiges Missverständnis. Auch wenn am Unfallort alles eindeutig ausgesehen hat, gibt es später oft Ärger – beispielsweise mit der Aufteilung des Schadens. Wer also von der gegnerischen Versicherung ein Schreiben bekommt, in dem steht, dass „die amtliche Ermittlungsakte angefordert wurde“, der sollte aufhorchen. Ebenfalls hellhörig sollten Sie werden, wenn die Versicherung mitteilt, dass sie ihren eigenen Kunden angeschrieben hat – also Ihren Unfallgegner! Das ist der Hinweis, dass die Haftung keineswegs eindeutig ist!
Ein Schreiben der gegnerischen Versicherung ist also ein Indiz dafür, dass die Sache wahrscheinlich auf einen Rechtsstreit hinausläuft. Entweder streitet Ihr Unfallgegner inzwischen alles ab oder es gibt schwerwiegende Haftungseinwände. Jetzt sollten Sie nicht länger warten und sich vertrauensvoll an einen erfahrenen Verkehrsrechtsanwalt wenden – Sie brauchen diese Unterstützung nämlich auf jeden Fall. Keine Sorge in Bezug auf die Kosten! Wenn Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben, können Sie sich entspannt zurücklehnen. Aber auch ohne Versicherung bleiben Sie nicht auf den Kosten sitzen, wenn ein anderer Ihnen Schaden zugefügt hat! Bei einem Verkehrsunfall sind die Anwaltskosten in Höhe des berechtigten Schadensersatzanspruchs von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu ersetzen.
Mein Tipp: Bei Verkehrsunfällen lohnt es sich nicht, lange mit der Beauftragung eines Rechtsanwalts zu warten. Gibt es erste Anzeichen für einen Streit, kommt es sowieso zu einem Verfahren. Nur ein Anwalt kann Ihnen sicher und stressfrei helfen, Ihre Interessen durchzusetzen.