Nach einem Verkehrsunfall wird grundsätzlich sofort die Kfz-Haftpflichtversicherung eingeschaltet. Leider sind nicht alle Versicherungen zügig, was die Bearbeitungszeiten angeht. Und tatsächlich muss man den Versicherungen auch eine gewisse Zeit zur Unfallschadensregulierung lassen, wie ein aktuelles Urteil zeigt: Am 11. August hatte sich ein schwerer Unfall ereignet. Der Kläger hatte die Versicherung am 19. August erfolglos zur Zahlung aufgefordert und sie dann schließlich am 15. September verklagt.
Das Gericht wies die Klage allerdings ab, da vor Ablauf von 6 Wochen noch keine Klage erhoben werden darf. Das Warten war dem Betroffenen zuzumuten, so die Richter, da die Versicherung einerseits bereits im September einen Vorschuss gezahlt und andererseits darauf hingewiesen hatte, dass sie zur abschließenden Prüfung der Haftungsfrage noch die Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte benötigt.
Der Fall zeigt, dass die Schadensregulierung ein kompliziertes Thema ist und die Prüffrist unbedingt eingehalten werden muss. Geschädigte Autofahrer, die die Prüffrist nicht beachten, haben im Falle einer Klage keinen Rechtsschutz! Die Prüffrist hat also direkte Auswirkungen auf die Kostenzusage durch den Rechtsschutzversicherer: Solange die gegnerische Versicherung vor sich hinprüfen darf, wird die Rechtsschutzversicherung für ein Klageverfahren keine Kostenzusage erteilen. Es besteht nämlich das Risiko der Klageabweisung, weil sie zu „früh“ erhoben wurde.