Ein Fahrzeughalter, der in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde, hat gegen seine Kfz-Haftpflichtversicherung vor dem Amtsgericht Wiesbaden geklagt. Die Versicherung hat nämlich eigenmächtig nach dem Unfall den Schaden des Unfallgegners in Höhe von 1500 Euro reguliert – ohne zuvor den Fahrzeughalter zu informieren. Die Regulierung war tatsächlich nicht im Interesse des Fahrzeughalters und die Zahlung von 1.500 Euro erfolgte gegen seinen Willen. Denn er war von seiner Unschuld in Bezug auf den Verkehrsunfall überzeugt, deshalb – so glaubte er zumindest – darf seine Kfz-Haftpflichtversicherung ihn auch nicht hinsichtlich seines Schadensfreiheitsrabatts zurückstufen.
Vor dem Amtsgericht Wiesbaden hatte der Fahrzeughalter dann jedoch kein Glück. Im Urteil heißt es, dass Autofahrer sich damit abfinden müssen, dass ihre Kfz-Haftpflichtversicherung nach einem Unfall die Schadensregulierung selbst in die Hand nimmt – und sogar gegen den Willen des Autofahrers zahlt! Die Versicherung hat nämlich ein eigenes Ermessen, ob sie einen Schaden reguliert oder sich auf das Risiko eines Gerichtsprozesses einlässt. Die einzige Ausnahme: Wenn ganz offensichtlich ist, dass die vom Unfallgegner geltend gemachten Forderungen absolut unbegründet sind, darf die Versicherung auch nicht einfach regulieren, bestätigen die Richter.