Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem aktuellen Fall einer Radfahrerin 20.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Eine hohe Summe. Die Frau wurde von einem PKW angefahren; neben schlimmen Prellungen wurde ihr Knie bei dem Unfall so gravierend verletzt, dass sie in mehreren Operationen ein künstliches Kniegelenk bekam. Der Fall zeigt wieder einmal deutlich, dass Verkehrsunfälle mit Radfahrern ganz besonders heikel sind. Denn in der Regel werden die schwächeren Verkehrsteilnehmer - die Radler - schneller verletzt als der Autofahrer - ganz unabhängig von der Schuldfrage. Zumeist ist der Autofahrer mit Schuld, selbst wenn der Radfahrer den Fehler gemacht hat.
Das Hauptproblem bei Unfällen mit Radfahrern liegt jedoch in der Tatsache, dass grundsätzlich gegen den Autofahrer ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet wird - ganz gleich, ob es nur um einen blauen Fleck oder einen Kratzer geht. Es drohen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen und der Führerschein ist in ernster Gefahr! Wie auch immer der Unfall abgelaufen ist und wer welche Verletzungen davonträgt, in jedem Fall sollten Autofahrer sofort einen erfahrenen Verkehrsrechtsanwalt zu Rate ziehen. Ganz wichtig: Schweigen Sie am Unfallort und auch danach. Im Schock ausgesprochene Entschuldigungen gelten als Schuldeingeständnis mit entsprechender Konsequenz im anschließenden Strafverfahren.
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