Kürzlich hatte sich ein Autofahrer vor dem Amtsgericht Landstuhl auf die Unverhältnismäßigkeit eines Fahrverbots berufen. Wenn er nicht mobil sei, bestehe das Risiko, dass er seinen Job bei einer Baufirma verliere. Der Richter hatte jedoch keine Gnade: Der Mann hatte zuvor eine gute Gelegenheit zur Ableistung des vierwöchigen Fahrverbots ungenutzt verstreichen lassen. Er war zwei Wochen im Krankenhaus und hatte danach zwei Wochen Urlaub gehabt. In dieser Zeit hätte er das Fahrverbot ableisten können, ohne seinen Job zu gefährden. Der Mann musste deshalb das Fahrverbot sofort antreten.

Wer von einem Fahrverbot betroffen ist, hat immerhin die Möglichkeit, den Zeitpunkt zu beeinflussen. Der Antritt lässt sich durch Taktik verschieben: Wer zunächst Widerspruch einlegt, hemmt den Eintritt des Fahrverbots. Durch den Schriftwechsel mit den Behörden und das anschließende Verfahren können dann erst einmal mehrere Monate ins Land gehen. Wer erstmalig ein Fahrverbot erhalten hat, dem wird sogar zusätzlich die 4-Monat-Frist gewährt. Somit kann der Betroffene das Fahrverbot innerhalb eines Zeitfensters von 6 bis 12 Monaten frei wählen. Wer so viel Spiel hat, kann das Fahrverbot in seiner Urlaubszeit einplanen und verringert so die Belastung im beruflichen Alltag.

  Mein Tipp: Durch geschicktes Taktieren kann man ein Fahrverbot so verlegen, dass es am wenigsten Probleme im Alltag bereitet. Wäre der Autofahrer im oben geschilderten Fall allerdings von einem erfahrenen Verkehrsrechtsanwalt vertreten worden, hätte das Urteil anders ausgesehen.

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