In vielen Städten und Kommunen finden sich falsch aufgestellte Verkehrsschilder. Ob es ums Parken geht oder um die Geschwindigkeit – muss man offensichtlich falsche Verkehrsschilder trotzdem beachten? Ganz klar: Ja. Das zeigt auch ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf: Ein Autofahrer war mit einer Geschwindigkeit von 113 km/h unterwegs, obwohl die zulässige Höchstgeschwindigkeit in diesem Bereich auf 60 km/h beschränkt war. Die Behörde hatte vergessen, ein die Geschwindigkeit begrenzendes Baustellenschild zu entfernen. Wegen vorsätzlicher Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften erhielt der Fahrer deshalb eine Geldbuße von über 300 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot.
Vor Gericht hatte der Autofahrer leider keinen Erfolg. Auf die Frage, ob er denn nicht im Recht war, weil das Schild falsch war, kam es nach Auffassung der Richter gar nicht an! Ein Verkehrszeichen gilt auch dann verbindlich, wenn der ursprüngliche Zweck nicht mehr vorliegt oder es längst widerrufen, aber vergessen wurde. Von der Straßenverkehrsbehörde aufgestellte Vorschriftzeichen sind Verwaltungsakte in Form einer Allgemeinverfügung. Einen fehlerhaften Verwaltungsakt kann man zwar anfechten, aber grundsätzlich ist er bis zu seiner Aufhebung zu befolgen!