Viele Autofahrer, die in einen Unfall verwickelt sind, gehen davon aus, dass zumindest die Schadenabwicklung völlig unproblematisch wäre. Ein fataler Irrtum, wie ich aus meiner anwaltlichen Praxis weiß. Auch wenn am Unfallort alles eindeutig ausgesehen hat, gibt es später oft Ärger. Vor allem dann, wenn Betroffene den Unfallschaden der gegnerischen Haftpflichtversicherung melden und damit vom Unfallgegner beraten werden! Die Versicherung verfolgt leider nur eigene Interessen. Dass es die richtige Entscheidung ist, gleich zu Beginn und auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen einen erfahrenen Verkehrsrechtsanwalt einzuschalten, bestätigt nun auch das Oberlandesgericht Frankfurt:
„Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen und Ähnlichem lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“ Klare Worte der Frankfurter Richter! Tatsache ist, dass juristische Laien aus Unkenntnis nicht alle ihnen zustehenden Ansprüche geltend machen oder dem anwaltlich vertretenen Unfallgegner unterlegen sind.