Zu schnell gefahren, eine rote Ampel übersehen oder den nötigen Abstand nicht eingehalten – in eine Radarfalle tappt man aus vielen Gründen. Gerade wenn der anschließende Bußgeldbescheid dann hohe Geldstrafen oder gar Punkte androht, denken viele Betroffene daran, den Bescheid doch noch einmal anwaltlich überprüfen zu lassen. Denn Messfehler kommen bekanntlich vor. Seit Kurzem locken Internetseiten mit einem verführerischen Angebot: Man verspricht, bei Bußgeldbescheiden kostenlos und schnell weiterzuhelfen. Was bei einem regulären Anwalt angeblich mehrere hundert Euro kosten soll, sei hier völlig gratis. Ein tolles Angebot oder Bauernfängerei?
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) und die Automobilclubs sehen solche Angebote äußerst kritisch. Warum? Zum einen, weil das Angebot nicht komplett kostenlos ist! Wer sich das Kleingedruckte durchliest, entdeckt mögliche Kosten. Kostenlos ist ein Verfahren nämlich nur, wenn der Betroffene vor Gericht freigesprochen wird und der Staat die Kosten trägt. Bei Bußgeldverfahren gehen die Kosten aber meist nicht zu Lasten des Staates, da sie in der Regel eingestellt werden – und kein Freispruch erfolgt. Damit zahlt der Betroffene letztendlich die üblichen Kosten! Zum anderen ist es so, dass solche Anbieter auf Masse gehen. Doch gerade im Verkehrsrecht ist jeder Fall anders und sollte einzeln geprüft werden. Individuelle Beratung bleibt hier aus, komplizierte Fälle werden schlicht fallengelassen.