Durch Verkehrsunfälle entstehen zahlreiche Schäden – an Fahrzeugen, Straßen, Gebäuden, durch Mietfahrzeuge usw.. Doch nur wenige Geschädigte machen tatsächlich sämtliche Entschädigungsansprüche geltend – denn kaum jemand denkt an den Haushaltsführungsschaden! Ein Haushaltsführungsschaden tritt ein, wenn sich jemand nach einem Unfall nicht mehr um Hausarbeit oder Kinderbetreuung kümmern kann. Dann stehen ihm neben Schmerzensgeld nämlich auch Schadenersatz zu. In dem Umfang, wie der Haushalt nicht geführt werden kann, besteht ein Anspruch auf Ersatz der Kosten, die notwendig sind, um den Haushalt durch Dritte führen zu lassen.
Ausschlaggebend ist nur, dass der Verletzte durch den Unfall im Haushalt ausfällt. Dann kann er Ansprüche gegenüber dem Unfallverursacher anmelden. Der Geschädigte kann dann beispielsweise auf Kosten des Unfallverursachers eine Haushaltshilfe engagieren. Im Einzelfall können so einige tausend Euro zusammenkommen, immer auch abhängig davon, wie lang der Verletzte ausfällt und was er daheim geschultert hatte. Wie viel Geld es gibt, hängt also vom Einzelfall ab. Wird eine Haushaltshilfe eingestellt, können einfach die anfallenden Lohnkosten abgerechnet werden. Helfen hingegen Familienmitglieder aus, können die Kosten für eine Ersatzkraft fiktiv verlangt werden.