Der 60-jährige Walter F. wurde alkoholisiert am Steuer erwischt. Er war gerade von einem Weinfest mit einer befreundeten Rentnergruppe nach Hause gefahren und hatte die Wirkung und Menge des Weines unterschätzt. Da er die Entziehung seiner Fahrerlaubnis unbedingt  vermeiden wollte, wandte er sich sofort nach der Tat zur Beratung an einen erfahrenen Verkehrsrechtsanwalt und folgte seiner Strategie. Die Zeit bis zur Hauptverhandlung nutzt Walter F., um eine mehrmonatige Verkehrstherapie mit 12 Einzelgesprächen sowie sechs Alkoholseminare bei einem Verkehrspsychologen zu besuchen. Mit Erfolg.

Das Amtsgericht Tiergarten hat von der Entziehung der Fahrerlaubnis abgesehen! Walter F. war seit seinem 19. Lebensjahr im Besitz einer Fahrerlaubnis. Straßenverkehrsrechtlich war er seitdem nicht in Erscheinung getreten. Ein vom Gericht vernommener Sachverständiger hatte in der Hauptverhandlung glaubhaft ausgeführt, dass der Mann seit dem Vorfall abstinent war. Der Richter sah deshalb keine charakterliche Ungeeignetheit von Walter F. zum Führen eines Kraftfahrzeugs mehr und verzichtete darauf, die Fahrerlaubnis zu entziehen! Stattdessen gab es ein dreimonatiges Fahrverbot, das aber bereits zum Urteilszeitpunkt durch die Anrechnung der Zeit der vorläufigen Entziehung erledigt war. Walter F. bekam noch in der Hauptverhandlung seinen Führerschein zurück!



 Mein Tipp: Trunkenheitsfahrten können schwere Folgen haben. Um den Führerschein zu retten, sollten frühzeitig Strategien festgelegt werden – und dies funktioniert nur mit anwaltlicher Beratung im Einzelfall. Mit der richtigen Weichenstellung nach einer Promillefahrt beispielsweise durch eine zeitnahe freiwillige Verkehrstherapie und glaubhafter Abstinenz kann vom Entzug der Fahrerlaubnis abgesehen werden.
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