Oberregierungsrat a.D. Rolf B. fällt aus allen Wolken: Er hat eine Vorladung von der Polizei im Briefkasten! Sofort ruft er bei der Polizei an, um zu klären, was hier los ist. Der Polizist am Telefon sagt, dass es um Fahrerflucht geht. Dem Oberregierungsrat wird vorgeworfen, er hätte ein anderes Auto beschädigt. Rolf B. überlegt lange, er hat keinen Schaden an seinem Auto bemerkt und kann sich an einen Unfall nicht erinnern. Dies sagt er auch so dem Polizisten. Dieser beruhigt ihn zwar, dass sich die Sache dann wohl klären würde, allerdings hat Rolf B. alleine mit diesem Anruf indirekt zugegeben, Halter und Fahrer des Fahrzeugs zu sein! In der polizeilichen Akte wird ein Anruf des Beschuldigten so vermerkt – und der Führerschein ist in ernster Gefahr!

Machen Sie es besser als Oberregierungsrat a.D. Rolf B. und reagieren Sie im Falle einer polizeilichen Vorladung nie eigenmächtig und nie ohne anwaltlichen Beistand. Jede Kontaktaufnahme mit der Polizei wird schriftlich festgehalten. Wer arglos alle Fragen der Beamten beantwortet – und sich damit selbst belastet – der kommt in Teufels Küche. Lassen Sie sich von einer Vorladung nicht einschüchtern! Die Strafprozessordnung sieht vor, dass Betroffene, die einen Anwalt an ihrer Seite haben, gar nicht befragt werden dürfen. Am besten Sie wählen direkt einen erfahrenen Verkehrsrechtsanwalt – dieser wird gemeinsam mit Ihnen zur Polizei gehen – und nur bestimmte Fragen gezielt beantworten.



 Mein Tipp: Ein erfahrener Anwalt wird den Termin der Vorladung absagen und durch Akteneinsicht in Erfahrung bringen, was Ihnen konkret zur Last gelegt wird. Erst danach kann man beurteilen, wie man sich richtig verhält ohne sich selbst zu belasten – und den Führerschein nicht in Gefahr zu bringen.
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