Ein Rotlichtverstoß ist kein Pappenstiel – kommt im täglichen Verkehrsleben allerdings vor. Mal wird eine Ampel übersehen, mal wird ein Fahrer vom Mitzieheffekt auf der Nebenfahrbahn zum Losfahren animiert, obwohl seine Ampel noch auf Rot zeigt. Während ein einfacher Rotlichtverstoß nur eine Geldbuße nach sich zieht, bedeutet der qualifizierte Rotlichtverstoß neben höheren Geldbußen auch ein Fahrverbot! Letzterer liegt vor, wenn das Rotlicht nach mehr als einer Sekunde überfahren wurde. Vor dem Amtsgericht Lüdinghausen wurde kürzlich ein spannender Fall verhandelt, in dem es um die gefühlsmäßige Schätzung der Rotlichtphase durch einen Polizisten ging.
In dem Fall wollte ein Autofahrer links in eine Straße abbiegen, in welcher sich schräg versetzt eine Fußgängerampel befand. Deren Rotlicht übersah der Fahrer. Ein an der gleichen Kreuzung wartender Polizist schätze die bereits verstrichene Rotlichtzeit – ohne Zeitmessung, sondern nur aufgrund seines Gefühls. Er war sich sicher, dass die Rotlichtzeit bereits mehrere Sekunden betrug, als der Fahrer sie missachtete. Der Richter ging jedoch nur von einem einfachen Rotlichtverstoß aus: Für ihn waren keine Gründe erkennbar, die den Schluss auf die genaue Rotlichtdauer zugelassen hätten. Es müssen weitere Indizien festgestellt werden, anhand derer sich die Rotlichtzeit abschätzen lässt. Allein die gefühlsmäßige Schätzung eines Polizisten reicht nicht aus!
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