Ein Fahrverbot trifft jeden Autofahrer hart und kann in einigen Fällen auch die berufliche Existenz gefährden. Das Amtsgericht Lüdinghausen hat in zwei aktuellen Urteilen aber gezeigt, dass in der Praxis durchaus von einem Fahrverbot abgesehen werden kann. Dafür kommt es natürlich auf die individuelle Situation des Betroffenen an – und auf die richtige anwaltliche Argumentation. In einem der Fälle war ein Busfahrer in seiner Freizeit im Privat-Pkw alkoholisiert erwischt worden. Das Fahrverbot von einem Monat hätte allerdings seinen Job gefährdet. Daher wurde das Bußgeld erhöht und das Fahrverbot so beschränkt, dass die beruflichen Busfahrten davon ausgenommen sind.
In dem anderen Fall wurde ein Mann bei einer Geschwindigkeitskontrolle geblitzt – ihm drohte ebenfalls ein Monat Fahrverbot. Auch hier sahen die Richter unter Heraufsetzung der Geldbuße vom Fahrverbot ab, weil es für den Betroffenen existenzgefährdend gewesen wäre: Die Verteidigung konnte belegen, dass der Selbstständige das Auto für seine Tätigkeit unbedingt braucht und die vorübergehende Einstellung eines Fahrers wirtschaftlich nicht möglich war. Wie die beiden Urteile zeigen, ist ein Fahrverbot kein unausweichliches Schicksal.
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