Wer ohne Fahrerlaubnis mit dem Auto fährt, der begeht nach § 21 Straßenverkehrsgesetz eine Straftat. Geahndet wird diese sogar mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder einer empfindlichen Geldstrafe. Dabei macht es keinen Unterschied, ob man wie Profi-Fußballer Marco Reus noch nie einen Führerschein besessen hatte oder ob die Fahrerlaubnis wegen anderer Vergehen entzogen wurde. Der Strafbefehl, der Reus ins Haus geflattert ist, lag bei 540.000 Euro! Geldstrafen richten sich nämlich nach dem durchschnittlichen Einkommen, das einer Person pro Tag zur Verfügung steht. Deshalb ist Reus‘ Strafe auch so hoch …
Allerdings sollten Sie Ihren Führerschein am besten gar nicht erst in Gefahr bringen! Wenn Ihnen etwas zur Last gelegt wird, das Ihre Fahrerlaubnis gefährdet, dann sollten Sie zuerst Kontakt zu einem erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht aufnehmen. Dieser wird für Sie in die Akten schauen um zu prüfen, was Ihnen überhaupt zur Last gelegt wird. Womöglich kann der Vorwurf der Ermittlungsbehörden gar nicht bewiesen oder leicht entkräftet werden! Nach Absprache mit Ihrem Verteidiger können Sie sich dann zur Sache äußern – mit anwaltlicher Strategie. Oftmals besteht die Möglichkeit, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen – und den Führerschein so zu retten. Vor allem, wenn Sie aus beruflichen Gründen auf ihren Führerschein angewiesen sind, ist eine kompetente anwaltliche Beratung unumgänglich.
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