Winterliche Witterungsverhältnisse führen jedes Jahr zu Chaos auf deutschen Straßen. Auch wer vorsichtig fährt, wird da schnell in einen Unfall oder sogar einen Massenunfall verwickelt. Und nicht nur das: „Unschuldig in einen Unfall beteiligte Personen bleiben oft auf einem Teil der Kosten sitzen“, so Jörg Schmenger, Anwalt in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
Eine typische Situation hat Britta S. erlebt. An einer roten Ampel bremst sie ihren blauen Corsa und spürt im gleichen Augenblick einen dumpfen Aufprall am Heck. Und schlimmer noch, der aufgefahrene VW schiebt sie über die winterglatte Straße auf den vor ihr stehenden Wagen. Da sie ja keine Schuld hat, geht Britta S. davon aus, dass sie den kompletten Schaden ersetzt bekommt. Der Fahrer des VWs gibt jedoch an, er habe sie nicht aufgeschoben, sondern sie sei schon vorher auf den vor ihr stehenden Wagen aufgefahren. Es steht Aussage gegen Aussage. „Hier gilt zunächst der Anscheinsbeweis für alle Beteiligten“, erklärt Jörg Schmenger. „Das heißt, wer auffährt, hat juristisch gesehen „wahrscheinlich“ Schuld, weil er zu schnell war oder zu dicht aufgefahren ist. Den Anscheinsbeweis zu widerlegen, ist Aufgabe des Verkehrsanwaltes.“ Solange Britta S. also nicht beweisen kann, dass sie auf den vor ihr stehenden Wagen aufgeschoben wurde, haftet sie für den entstandenen Schaden.
Sie haben Fragen oder wünschen ein persönliches Beratungsgespräch?
Wir rufen Sie gern zurück! Zur Kontaktseite...