Klagepoker nennen Verkehrsrechtsanwälte ein Phämomen, das bei einigen Haftpflichtversicherern immer häufiger zu beobachten ist. Damit werden Schadenregulierungen verzögert oder ganz und gar verschleppt. Dies berichtet kürzlich der RBB. Der Sender schilderte einen Fall, bei dem das Unfallopfer eindeutig beweisen konnte, dass es nicht schuld am Unfall ist. In dem Fall hatte die gegnerische Haftpflichtversicherung weder auf Mahnschreiben noch auf die Klageandrohung reagiert. Offenbar wird neuerdings so lange gepokert, bis sich erweist, ob der Geschädigte tatsächlich Klage bei Gericht einreicht. Wer über keine Rechtschutzversicherung verfügt, muss mit erheblichen Kosten rechnenKlagepoker, da die finanziellen Mittel vom Kläger dafür zunächst vorgestreckt werden müssen. Das schreckt viele Geschädigte ab. Oft verzichten sie gar auf ihre Ansprüche oder geben sich mit einem Vergleich zufrieden. So rät auch die Verbraucherzentrale Berlin, sich sofort an einen Anwalt zu wenden, falls der Versicherer die Entschädigung verzögert – und möglichst zeitnah die Entschädigung vor Gericht einklagen zu lassen. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung sei dabei natürlich sehr hilfreich. Unfallgeschädigte werden auch zunehmend verunsichert und mit fadenscheinigen Argumenten davon abgehalten, die berechtigten Ansprüche durch einen Verkehrsanwalt durchsetzen zu lassen. Hier ziehen Werkstätten und Versicherungen an einem Strang. Beim typischen Auffahrunfall heißt es dann: „Die Sache ist ganz klar, da braucht man keinen Anwalt“.

Mein Tipp: Unterschätzen Sie nicht die psychologische Komponente dieser „Abfangtaktik“: Der Anwalt wird in die Ecke eines Streithammels geschoben. Dem Unfallopfer wird ein schlechtes Gewissen eingeredet. Fährt man vielleicht zu große Geschütze mit einem Anwalt auf? Alles Quatsch, denn Ihr Verkehrsanwalt korrespondiert ja nicht mit dem tatsächlichen Schädiger, sondern ausschließlich mit dessen Haftpflichtversicherung. In der Regel erfährt der Schädiger gar nicht, dass der Unfall über einen Anwalt abgewickelt wird.

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