In einem aktuellen bemerkenswerten Urteil hat das Kammergericht Berlin klargestellt, dass wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort nur derjenige bestraft werden kann, der auch vorsätzlich gehandelt hat.
Hier können Sie den Rechtstipp nachhören:
Unser Tipp: Fälle mit Unfallflucht sind jusristisch kompliziert und durch die drohenden schweren Strafen, eine große Belastung für den Betroffenden. Lassen Sie sich rechtzeitig voneinem erfahrenem Verkehrsanwalt beraten, der Ihnen mit Strategie und Weitsicht an ihrer Seite steht.