Milliardengewinne der Versicherungskonzerne! Kehrseite der Medaille: schuldlose Unfallgeschädigte müssen zunehmend auf ihr Geld warten. Unfallopfer wenden sich oft viel zu spät an einen Anwalt, obwohl die Anwaltskosten sowieso von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden müssen. Wer es selber versuchen will, braucht starke Nerven. Einige Versicherungen gehen offenbar nicht mehr ans Telefon, wahrscheinlich lassen die Mitarbeiter es einfach klingeln und schalten auf „Durchzug“. Glück hat man, wenn mal vormittags das Telefon abgehoben wird. Auf unsere Beschwerde, dass wir täglich anrufen und keiner abnahm, entgegnete uns der Sachbearbeiter: „Rufen Sie zwischen zehn und zwölf Uhr an, dann gehen wir ans Telefon“. Danke für die Auskunft! Was hat sich geändert? Der Preiskampf auf dem Versicherungsmarkt geht zunehmend zu Lasten des geschädigten Autofahrers. Eine Versicherung versucht mit noch billigeren Prämien die Kunden der anderen Versicherung geradezu „abzujagen“. Gespart wird am Service und in der internen Verwaltung. Mitarbeiter werden entlassen und die Aktenberge auf die verbleibenden Mitarbeiter verteilt. Die vollkommen überarbeiteten Mitarbeiter wissen nicht wo ihnen der Kopf steht und stecken den Kopf in den Sand. Die schleppende Regulierung sprudelt das Geld damit indirekt in die Kassen der Konzerne, denn durch den gewonnenen Zinsvorteil entstehen Mehreinnahmen in Millionenhöhe.

Mein Tipp: Sie haben ein Wahlrecht und können selbst entscheiden, ob Sie reparieren oder nicht. Den Schadensersatz können Sie auch ohne Rechnung allein auf Grundlage des Sachverständigengutachtens geltend machen. Die Verkehrsanwälte sprechen von "fiktiver Schadensberechnung". Gründe, den Schaden fiktiv auf Gutachtenbasis abzurechnen, wären zum Beispiel Ihr Wunsch, ein neues Fahrzeug anzuschaffen, den Schaden gar nicht zu reparieren, sondern den Wagen beschädigt weiter zu benutzen oder auch das Fahrzeug selbst wiederherzustellen.

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