Autofahrer leben gefährlich. Man kann noch so besonnen fahren, die Gefahr, von einem Strafverfahren überzogen zu werden, gehört heute praktisch zum Risiko jedes Autofahrers. Ich denke hierbei gar nicht an die wirklich „unanständigen“ Delikte des Verkehrsstrafrechts, namentlich Trunkenheitsfahrten. Gemeint sind vielmehr Straftaten, in die man ohne böse Absicht hineinschliddert. Typische Fälle sind Unfallflucht und Nötigung im Straßenverkehr. Einmal etwas forsch die Spur gewechselt, schon fühlt sich ein rechthaberischer Verkehrsteilnehmer genötigt. Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Dinge: Sie mögen aus Ihrer Sicht noch so unschuldig sein, versteifen Sie sich nicht auf einen Freispruch. Sie wissen ja: „Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand“.
Tipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: Die Einstellung des Verfahrens ist eine geräuschlose Alternative und kann im Einzelfall Ihre Nerven schonen. Hierbei wird auf Vorschlag der Staatsanwaltschaft oder Ihres Verteidigers das Verfahren eingestellt, entweder mit oder ohne Geldauflage. In beiden Fällen, bei Geldauflage nach Zahlung, wird die Akte ohne weitere rechtliche Auswirkungen geschlossen. Die Einstellung hat zahlreiche Vorteile. So wird die gerichtliche Verhandlung mit der dadurch entstehenden Außenwirkung und der seelischen Belastung vermieden und es entstehen deutlich geringere Kosten. In der Regel verkürzt sich auch das Verfahren, der Beschuldigte hat schneller Gewissheit, ob und wenn ja, wie er für seine Tat einstehen muss.
Nach einer Einstellung wird in der Regel nicht weiter ermittelt, so dass manches vom Tatgeschehen im Verborgenen bleibt. Die Schuldfrage bleibt offen, der Beschuldigte ist nicht vorbestraft, es folgen keine Eintragungen im Bundes- bzw. Verkehrszentralregister.
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