Trickbetrüger schieben arglosen Autofahrern Blechschäden unter, die Polizei macht aus dem Opfer einen Unfallflucht-Täter. Während die Täter sich ins Fäustchen lachen, kann das wirkliche Opfer nur die Hände vors Gesicht halten und abwarten, bis die Schläge der Justiz und der Versicherung nachlassen. Wer hier mit einem blauen Auge davon kommt, kann sich noch glücklich schätzen, meist kommt es viel schlimmer.
Die Sache ist denkbar einfach. Ein bereits beschädigter Wagen wird irgendwo geparkt. Dann wird so lange auf einen aus- oder einparkenden Autofahrer gewartet, dessen Wagen ebenfalls bereits verkratzt ist, bis es losgeht. Die ahnungslosen Verkehrsteilnehmer werden beschuldigt, den angeblichen Schaden verursacht zu haben. Betroffene, die sich rechtens keiner Schuld bewusst sind, entfernen sich nicht selten umgehend vom Unfallort. Auch um weiteren Konfrontationen aus dem Weg zu gehen. Dies kann jedoch unerwartete Folgen haben, da bei der Auspark-Masche in vielen Fällen Anzeige wegen Fahrerflucht erhoben wird. Das Opfer kann seine Unschuld oft nicht nachweisen, denn an der Unfallstelle versammeln sich urplötzlich „Tatzeugen“.
Der wirklich Geschädigte ist den Betrügern hilflos ausgeliefert, denn Unschuldsbekundungen werten Polizei und Staatsanwaltschaft als letzten, aber hilflosen Versuch der Schutzbehauptung. Der Geschädigte ist meist schon vorverurteilt.
Tipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: Ein Fahrer, der sich zu unrecht beschuldigt fühlt, kann sich dennoch schützen. Verkehrsanwälte stellen immer wieder fest, dass sich Betroffene in den ersten Minuten um „Kopf und Kragen reden“. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht empfehle ich, bei der Polizei zu schweigen und einen Anwalt einzuschalten. Die „Masche“ kann der Anwalt in der Regel aufdecken und den Weg für einen Freispruch ebnen.
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