Eigentlich eine ganz klare Situation: Der Unfallgegner ist bei Ihnen hinten rauf gefahren, die Polizei kommt und ist im wahrsten Sinne Freund und Helfer. Sie bekommen sogar noch einen Tipp vom Polizisten: „dass klären alles die Versicherungen untereinander“. – Also ich weiß nicht, wer diesen Unsinn der Polizei eingetrichtert hat, man möchte fast meinen die Versicherungswirtschaft selber. Denken Sie mal selber scharf nach: Es geht doch um Ihren Anspruch an die gegnerische Versicherung. Der Gegner möchte jetzt mit Ihrer Versicherung klären, wie viel Geld Sie bekommen? Das kann nicht gut gehen. Sie werden nicht merken, dass auf Ihre Kosten gespart wird. Das fängt schon damit an, dass man Ihnen sagen wird, ein Kostenvoranschlag reicht vollkommen aus. Warum auch nicht, denken Sie sich. Ahnen Sie schon, wo gespart werden soll? An der unfallbedingten Wertminderung des Pkw, die nur durch ein Sachverständigengutachten ermittelt werden kann. Und damit natürlich auch die Kosten des Sachverständigengutachtens.
Tipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: Jetzt stellen Sie sich mal vor, Sie gehen gleich zum Anwalt. Das freut die gegnerische Versicherung gar nicht, denn ich rate fast immer zum Sachverständigengutachten. Und weil ich Ihre Rechte so gut kenne, mache ich noch andere Schadenpositionen geltend, die die gegnerischen Versicherung zahlen muss, einschließlich meiner eigenen Gebühren. Diese gehen bei klaren Fällen immer zu Lasten der gegnerische Versicherung. „Ja aber ich will doch gar nicht streiten, da brauch´ ich keinen Anwalt“, werden Sie sicher denken. Gerade wenn Sie nicht streiten wollen, ist ein Anwalt ganz wichtig, sonst werden Sie vielleicht billig abgefunden.
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