Schadenmanagement nennt sich der Service, bei dem die gegnerischen Versicherungen nach einem Unfall direkt auf den Geschädigten zugehen. Per Telefon raten sie dazu, den verbeulten Wagen der Einfachheit halber in einer Partnerwerkstatt der Versicherung reparieren zu lassen. Ein Angebot, das viele geschockte Unfallopfer dankbar annehmen. „Damit hat die Versicherung ihr Ziel erreicht“, sagt Verkehrsanwältin Daniela Mielchen. „Sie kann verhindern, dass sich der Geschädigte unabhängig beraten lässt und vor allem sorgt sie dafür, dass der Wagen in einer für die Versicherung günstigen Werkstatt landet.“ Das Recht des Geschädigten auf eine Marken- bzw. Vertrauenswerkstatt wird dabei einfach übergangen. Das hat oft negative Folgen. Denn diese Partnerwerkstätten führen Reparaturen nicht immer fachgerecht aus. Zudem gehen in vielen Fällen wertvolle Garantie- und Kulanzansprüche verloren. „Die offensichtlich immer noch vorhandene Scheu, sofort einen Rechtsanwalt einzuschalten, spart den Versicherungsgesellschaften jährlich dreistellige Millionenbeträge“, so Mielchen. Doch ein Verkehrsanwalt sichert dem Geschädigten nicht nur den ihm zustehenden Schadenersatz in voller Höhe. Sie ersparen sich auch nervenzehrende Briefwechsel und Verhandlungen mit den Versicherungen. Angst vor hohen Anwaltskosten muss dabei niemand haben. Denn bei unverschuldeten Unfällen werden die Kosten automatisch von der gegnerischen Versicherung getragen.
Rechtsanwältin Mielchen bringt es auf den Punkt: „Die Dreistigkeit, mit der Versicherungen rechtmäßige Ansprüche einfach wegkürzen, geht in die Nähe einer strafbaren Handlung“. Erster Ansprechpartner sollte der Verkehrsanwalt sein, nicht die gegnerische Versicherung. Wenn es mal „kracht“ erhalten Sie eine kostenlose telefonische Erstinformation von mir, daher die Nummer unserer Mandanten-Hotline: 0331-74 000 111 gleich im Handy speichern.
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