Derzeit ist die Fahreignungsbegutachtung – die gefürchtete medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) – für Autofahrer ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille vorgeschrieben, denn dieser Wert gilt als Beleg für Alkoholmissbrauch. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass alkoholauffällige Kraftfahrer ab 1,6 Promille deutlich normabweichende Trinkgewohnheiten haben. Bei ihnen vermutet man eine „pathologische Alkoholtoleranz“. In jedem Fall aber bedeutet eine MPU für betroffene Kraftfahrer eine große finanzielle und psychische Belastung. Viele, vor allem unvorbereitete Teilnehmer, schaffen den Test nicht – und sind damit den Führerschein los.

Nun könnte die Zahl der MPU schon bald drastisch steigen! Die Grenze, ab der erstmals unter Alkoholeinfluss erwischte Kraftfahrer zur MPU müssen, könnte demnächst bundesweit von 1,6 auf 1,1 Promille sinken. Mehrere Verwaltungsbehörden vertreten verstärkt die Meinung, dass ein Blutalkoholwert schon von 1,1 Promille eine MPU rechtfertigt. Und tatsächlich erlauben bereits heute manche Gerichte schon bei einer Konzentration zwischen 1,1 und 1,6 Promille im Einzelfall die Anordnung einer MPU. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) lehnte dies letzte Woche mit Blick auf die Ausweitung auf eine Vielzahl von Autofahrern beim 54. Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar ab. Es sei mit einer hohen Zahl von Führerscheinentzügen zu rechnen.

  
Tipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: Wegen der weitreichenden Konsequenzen einer MPU ist es wichtig, sich von Anfang an einem erfahrenen Verkehrsrechtsanwalt anzuvertrauen. Der Führerschein kann nur durch versierte, individuelle anwaltliche Beratung und entsprechende MPU-Vorbereitung gerettet werden.

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