Der 29-jährige Max M. wurde erwischt, als er beim Fahren sein Handy benutzte. Hierfür gab es eine hohe Geldbuße von 100 Euro und sogar ein einmonatiges Fahrverbot! Wieso das? Bereits zweimal im Abstand von jeweils einem Jahr war Max mit solchen Handyverstößen erwischt worden, die bislang nur mit Bußgeldern geahndet worden waren. In der Zeit zwischen diesen beiden Taten überschritt er zudem die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts in zwei Fällen um jeweils 22 km/h. Die beiden Geschwindigkeitsverstöße wurden ebenfalls nur mit Bußgeldern geahndet.
Das Oberlandesgericht Hamm hat deshalb entschieden, dass Max M. neben der Geldbuße und Punkten auch ein Fahrverbot verdient hat. Er hat innerhalb eines Zeitraums von weniger als drei Jahren fünf „einfache“ Verkehrsverstöße begangen. Zudem handelte es sich um „verkehrssicherheitsbeeinträchtigende“ Ordnungswidrigkeiten. Damit hat er seine Pflichten als Kraftfahrzeugführer beharrlich verletzt. Beharrliche Pflichtverletzungen liegen immer dann vor, wenn ein Verkehrsteilnehmer durch die wiederholte Verletzung von Rechtsvorschriften zeigt, dass es ihm an der erforderlichen rechtstreuen Gesinnung und der notwendigen Einsicht in zuvor begangenes Unrecht fehlt – so die Richter. Deshalb können auch aus einer Vielzahl kleinerer Rechtsverstöße Fahrverbote resultieren!
Tipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: Wer innerhalb eines kurzen Zeitraums mehrere kleine Verkehrsverstöße begeht, der kann unter Umständen auch mit einem Fahrverbot belegt werden! Lassen Sie es nicht soweit kommen. Schalten Sie rechtzeitig einen erfahrenen Verkehrsrechtsanwalt ein, der strategisch gegen Bußgeldbescheide vorgeht und so schlimmere Folgen bereits im Vorfeld verhindern kann.
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