In meiner Praxis erlebe ich es leider häufig, dass manche Richter dem Irrglauben unterliegen, Bußgelder würden alle Bürger gleich treffen. Eine Anpassung an die Leistungsfähigkeit nehmen sie leider nicht vor – zu Unrecht allerdings! Gerade hat das Oberlandesgericht Frankfurt/Main klargestellt, dass ab einer Geldbuße von 250 Euro Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen gemacht werden müssen. Dies ist nämlich für eine gerechte Strafe erforderlich. Schließlich hängt es von der Leistungsfähigkeit des Täters ab, ob und wie empfindlich ihn eine Geldstrafe trifft.


In dem entschiedenen Fall hatte das Regierungspräsidium Kassel einen Bußgeldbescheid gegen den Autofahrer Franz K. von 70 Euro verhängt. Es ging um die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 23 km/h. Auf seinen Einspruch hin verurteilte ihn das Amtsgericht zu einer Geldbuße von 420 Euro ohne dies genauer zu begründen. Franz K. erhob Rechtsbeschwerde und hatte vor dem Oberlandesgericht Erfolg. Die Verhängung einer deutlichen Erhöhung der Regelgeldbuße von 70 Euro auf 420 Euro erging zu Unrecht, denn das Amtsgericht hat es unterlassen, Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Betroffenen zu treffen. Es hätte die familiären Umstände, z. B. Unterhaltsverpflichtungen, die berufliche und finanzielle Situation von Franz K. und sonstige Aspekte prüfen und entsprechend berücksichtigen müssen.

  
Tipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: Geldbußen sind nicht nur ärgerlich, sondern oft auch falsch oder ungerechtfertigt. Fragen Sie bei Bußgeldbescheiden am besten gleich einen erfahrenen Verkehrsrechtsanwalt um Rat und lassen Sie sich nicht von Behörden gängeln oder von Richtern einschüchtern. Das Urteil zeigt, dass sich auch Richter irren können.

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