Vorfahrt missachtet, Stopp-Schild übersehen, nicht an Rechts vor Links gedacht - eine Verkehrssituation ist schnell falsch eingeschätzt. Problematisch wird die Sache, wenn der Fahrer zuvor ein Bier getrunken hat und plötzlich die Frage im Raum steht, ob der Fehler beim Fahren etwa eine alkoholbedingte Ausfallerscheinung war! Damit ist gleich der Führerschein in Gefahr! In einem aktuell entschiedenen Fall hatte das Amtsgericht den Fahrer wegen einer fahrlässigen Straßenverkehrsgefährdung verurteilt. Er hatte die Situation beim Abbiegen in eine vorfahrtsberechtigte Straße falsch eingeschätzt und das Gericht führte dies auf eine Ausfallerscheinung zurück.


Zum Glück hatte der Mann für die Revision vor dem Oberlandesgericht Naumburg einen erfahrenen Verkehrsrechtsanwalt an seiner Seite. Die Richter bestätigten, dass eine Falscheinschätzung für sich alleine noch keine Ausfallerscheinung ist, die als Indiz für eine alkoholbedingte Fahruntauglichkeit
genügt. Auch jedem nüchternen Fahrer kann es passieren, dass er beim Linksabbiegen in eine 
bevorrechtigte Straße ein entgegenkommendes Fahrzeug übersieht. Fahrfehler sind keine klassischen
alkoholbedingten Ausfälle wie beispielsweise Schlangenlinienfahren, so die Richter. Der Fahrer kam also glimpflich davon! Das Urteil zeigt aber, dass es immer auf die Beurteilung der Umstände im Einzelfall und die Argumentation der Verteidigung ankommt.

  
Tipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: Auch bei einfachen Verkehrsunfällen ist die Einschaltung eines Anwalts von vornherein die beste Entscheidung. Die rechtliche Situation ist meist komplizierter als anfangs vermutet und auch die Schadenregulierung hat Fallen. Genau deshalb gibt es unsere kostenlose Unfall-Hotline 0331-74 000 111, deren Nummer Sie sich einfach im Handy abspeichern können.

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