Wer noch nie in einen Unfall verwickelt wurde, hat sich noch nie mit dem Thema der Schadensabwicklung auseinandergesetzt. Da Unfallbeteiligte hier aber gravierende Nachteile erleiden können, sollten sie sich präventiv zumindest einmal mit der Frage der Unfallregulierung beschäftigen. In den meisten Unfällen wird zunächst die Polizei hinzugerufen, um den Schaden aufzunehmen. Die Beamten verteilen dann leider oft Kärtchen vom „Zentralruf der Autoversicherer“. Dieser Zentralruf ist aber keineswegs eine neutrale Instanz, sondern versucht, den Geschädigten zu beruhigen. Er soll nicht so viele Fragen stellen, die die gegnerische Versicherung teures Geld kosten würden. Man möchte erreichen, dass der Geschädigte nichts weiter unternimmt – und schon gar keinen Anwalt hinzuzieht.
In der Regel wird der Unfallwagen dann zu einer „Partnerwerkstatt“ geschleust. Dort wird ein „Sachverständiger“ ein „Gutachten“ anfertigen – alles wird scheinbar unproblematisch erledigt. Allerdings sind solche Werkstätten keineswegs Markenwerkstätten und Sachverständige sind manchmal nur Kfz-Meister mit Digitalkamera. Aufgrund dieser Daten erstellt die gegnerische Versicherung dann ein Gutachten – kaum zum Vorteil des Geschädigten! Das böse Erwachen kommt später: Wenn man erkennt, dass die Reparatur nicht fachmännisch ausgeführt oder man um die Wertminderung geprellt wurde. Womöglich wird man plötzlich mit Mithaftungseinwänden konfrontiert – die Versicherung fordert Geld zurück oder verrechnet dies dreist mit ausstehendem Schmerzensgeld. Kurzum: Wer jetzt erst zu einem Anwalt geht, kommt zu spät. Bei Unfällen am besten zum Fachanwalt für Verkehrsrecht – denn nur er steht wirklich auf Ihrer Seite und kämpft für Ihre Rechte!
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