Renate K. teilt sich ihr Auto mit ihren beiden Töchtern, die gerne rasant unterwegs sind. Es kommt, wie es kommen muss: Eines Tages flattert Renate K. ein Anhörungsbogen ins Haus. Ihr Auto wurde beim zu schnellen Fahren geblitzt. Doch ein Blick auf das hineinkopierte Foto bringt keine Klarheit: Renate K. kann keine ihrer beiden Töchter identifizieren – das Bild ist derart schlecht, dass es sogar von ihr selbst sein könnte! Renate K. will sich und ihre Töchter vor einer Strafe schützen und überlegt, einen Verkehrsrechtsanwalt zu beauftragen. Denn Renate K. weiß, dass ein Anwalt auf Antrag einen Ausdruck des Messfotos auf Hochglanzpapier verlangen kann und man so wüsste, wer gefahren ist.

Ein erfahrener Fachanwalt für Verkehrsrecht wird Renate K. jedoch ausbremsen! Warum? Der in der Akte befindliche Ausdruck des Messfotos lässt keine ausreichende Identifizierung des Fahrzeugführers zu. Hierfür braucht man schon das hochaufgelöste Foto auf Hochglanzpapier. Allerdings befindet sich dieses Hochglanzfoto ja noch gar nicht in den Akten! Das bedeutet, dass den Behörden im Moment nur das schlechte Bild aus dem Anhörungsbogen zur Identifizierung zur Verfügung steht. Mit einem Antrag auf Ausdruck des Messfotos auf Hochglanzpapier würde eine bessere Grundlage für die Identifizierung aktenkundig – und das würde die Situation für die Mandantin verschlechtern!

  
Tipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: Bei schlechten Blitzerfotos ist anwaltliche Strategie Trumpf. Wenn Sie einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid erhalten haben, sollten Sie das Schreiben stets von einem spezialisierten Verkehrsrechtsanwalt überprüfen lassen. In vielen Fällen können Folgen abgemildert oder Strafen sogar verhindert werden.

Sie haben Fragen oder wünschen ein persönliches Beratungsgespräch?
Wir rufen Sie gern zurück! Zur Kontaktseite...