Bisher wurde die Automobilindustrie von der Politik und Behörden mit Samthandschuhen angefasst, kritisiert die Verbraucherzentrale (vzbv) in Berlin im Hinblick auf den aktuellen Skandal bei Volkswagen. Die Einhaltung gesetzlicher Grenzwerte wurde bislang offenbar gar nicht kontrolliert –  auf Kosten der Umwelt, aber auch der Verbraucher, meint vzbv-Vorstand Klaus Müller. Denn die Käufer möchten einerseits einen „sauberen Diesel“, also ein umweltverträgliches Auto erwerben. Und zum anderen haben sie für die vermeintlich höhere Qualität auch mehr bezahlt. Sollten auch Käufer von manipulierten Fahrzeugen in Deutschland betroffen sein, stellt sich die Frage nach Schadensersatz!

Die manipulierte Software in den Fahrzeugen zum Frisieren der Abgastests stellt eindeutig einen Sachmangel des Fahrzeugs dar. Es wurde mit niedrigen Emissionen beworben – diese Beschaffenheit haben die Fahrzeuge aber nicht. Dadurch steht dem Käufer ein Nacherfüllungsanspruch zu. Das heißt, dass man sich an den Händler wenden kann und von diesem Nachbesserung oder Nachlieferung eines mangelfreien Wagens verlangen darf. Wenn der Händler sich weigert oder er keinen mangelfreien Wagen liefern kann, dann hat der Käufer das Recht, vom Kauf zurückzutreten oder eine Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Für die bisherige Nutzung kann dem Käufer allerdings eine Nutzungsentschädigung angerechnet werden.

  
Tipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: Es kann jedem passieren, ohne sein Wissen ein Auto mit Mangel erworben zu haben. In diesem Fall ist zuallererst an die Verjährungsfrist zu denken! Bei Neufahrzeugen beträgt sie zwei Jahre; im Falle einer Täuschung drei Jahre ab Kenntnis. Am besten Sie wenden sich bei einem solchen Problem direkt an einen erfahrenen Verkehrsrechtsanwalt, der Ihnen zu Ihrem Recht verhilft.

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