Wer in einen Unfall verwickelt wurde, wünscht sich eine möglichst schnelle und unkomplizierte Schadenregulierung. Da erscheint einem der Zentralruf der Autoversicherer als große Hilfe, der auch oft von der Polizei als Ansprechpartner genannt wird. Denn der Zentralruf soll dem Geschädigten sofort telefonisch die Daten des Unfallgegners – also Name, Anschrift, Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer – mitteilen. Leider ist das aber nicht alles, was der Zentralruf macht! Tatsächlich werden dort Unfalldetails abgefragt und dann direkt mit der gegnerischen Versicherung verbunden. Und dass diese in Sachen Unfallschadenregulierung sicher nicht auf Seiten des Geschädigten steht, dürfte sich wohl von selbst verstehen.


In jedem Fall ist der Zentralruf der Autoversicherer der denkbar schlechteste Ansprechpartner im Schadensfall. Die – sicherlich überaus freundlichen – Mitarbeiter raten dem Anrufer nämlich nicht, einen Anwalt einzuschalten oder einen versicherungsfreien Sachverständigen zu beauftragen. Schließlich ist der Zentralruf Partner der Versicherernicht Ihrer! Wer auf diese Weise einen Schaden reguliert, bleibt nach meiner Erfahrung oft auf Kosten sitzen. Verzichten Sie daher nicht auf Ihr Recht, einen unabhängigen Gutachter zur Bewertung Ihres Schadens zu beauftragen und Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. Und sprechen Sie zuerst mit einem Anwalt, damit Sie nicht um Ihren Schadenersatz wie Wertminderung, Nutzungsausfall oder ein angemessenes Schmerzensgeld geprellt werden.

  
Tipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: Sie wurden in einen Unfall verwickelt? Genau hierfür gibt es unsere kostenlose Unfall-Hotline 0331-74 000 111. Hier erhalten Sie sofort eine kostenlose und objektive Erstinformation, damit Sie nicht auf Kosten sitzenbleiben.

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