Dichtes Auffahren, Lichthupe, Schneiden beim Überholvorgang – wer es eilig hat, fühlt sich manchmal von anderen Verkehrsteilnehmern behindert. Solche Vorgänge sind Alltag, erfüllen aber trotzdem den Tatbestand der Nötigung, weshalb man nach solchen Manövern mit einer Anzeige und unter Umständen auch mit empfindlichen Strafen rechnen muss. Zwar ist nicht jedes Auffahren und nicht jedes plötzliche Ausbremsen gleich eine Nötigung, zumal Strafanzeigen vom vermeintlich Genötigten oft ein wenig übereifrig erfolgen. Dennoch wird dem Anzeigenerstatter zunächst geglaubt und gegen den Beschuldigten ermittelt – ein Strafverfahren nimmt seinen Lauf.

Eine solche Anzeige darf man also keineswegs als Lappalie abtun, denn neben hohen Bußgeldern droht ein Fahrverbot oder sogar der Führerscheinentzug! Erfahrungsgemäß ist es für den Beschuldigten sehr schwer, Polizei und Richter von der Unschuld zu überzeugen und einen anderen Sachverhalt zu erklären. Es macht also wenig Sinn, erst einmal selbst mit den Behörden zu sprechen – jede Aussage kann als Eingeständnis gewertet werden. Nach einer Anzeige wegen Nötigung bzw. einer Vorladung sollte also unbedingt ein erfahrener Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzugezogen werden, um schlimme Folgen zu verhindern. Fakt ist: Meist ist der Anzeigenerstatter auch zugleich der Zeuge, der an der Überführung des „Täters“ sehr interessiert ist!

  Tipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: Sie haben eine Anzeige wegen Nötigung erhalten? Machen Sie im Ermittlungsverfahren aufgrund einer Anzeige wegen Nötigung von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und belasten Sie sich nicht selbst durch eine unüberlegte Aussage. Lassen Sie sich von einem erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten und retten Sie so Ihren Führerschein!

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