Die Zahl der Radarkontrollen hat in den letzten Jahren angesichts klammer Kassen von Städten und Gemeinden rasant zugenommen. Kein Wunder also, wenn immer mehr Autobesitzern ein Bußgeldbescheid ins Haus flattert! Doch nicht jede Strafe muss man anstandslos akzeptieren. Mit einem erfahrenen Verkehrsrechtsanwalt und einer passenden Strategie lassen sich Punkte in Flensburg und Führerscheinentzug womöglich abfangen. Der Knackpunkt liegt nämlich oft in der Identitätsfeststellung. Denn die Bußgeldbehörde muss dem Beschuldigten erst nachweisen, dass er die Ordnungswidrigkeit begangen hat!
Vor allem, wenn der Identitätsnachweis für die Behörde nicht ganz eindeutig ist – beispielsweise wenn das Blitzerfoto unscharf oder der Fahrer teilweise verdeckt ist – empfiehlt sich das Bestreiten der Fahreridentität. Aber auch wenn das Foto nicht ganz so schlecht ist, kann der Verteidiger konsequent auf die Einholung eines anthropologischen Sachverständigengutachtens bestehen! Dabei werden bestimmte morphologische Merkmale des auf dem Blitzerfoto dargestellten Fahrers mit entsprechenden morphologischen Merkmalen des Beschuldigten verglichen. Der Sachverständige erklärt schließlich anhand einer Wahrscheinlichkeitsskala, wie wahrscheinlich die Fahreridentität ist. Solche Gutachten sind jedoch kompliziert und langwierig, weshalb die Gerichte dazu neigen, solche Verfahren zur Vermeidung des Aufwands für den Richter einzustellen.
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