Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Alexander Dauer

Sommerzeit – Radfahrzeit! Mit den steigenden Temperaturen schwingen sich immer mehr Menschen aufs Rad und fahren ins Freibad oder zum Einkaufen. Schließlich kann man auf dem Drahtesel dem Stau auf der Straße entgehen und hat keine Parkplatzsorgen. Oft ist Radfahrern aber nicht bewusst, dass die Verkehrsregeln auch für sie gelten! Bußgelder und Punkte werden nämlich auch für Radfahrer fällig! Wer beispielsweise trotz der Radwegbenutzungspflicht – erkennbar am Schild mit weißem Rad auf blauem Grund – auf der Straße fährt, den kostet dies 20 Euro Bußgeld. Sogar das Telefonieren ist Fahrradfahrern nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt. Wer trotzdem das Handy benutzt, muss mit 25 Euro Bußgeld rechnen.

Das Gleiche gilt für Fahren unter Alkoholeinfluss. Mit dem Rad zum Biergarten fahren, einige Bierchen trinken und danach wieder nach Hause fahren ist eine schlechte Idee: Für Radfahrer gilt derzeit die Grenze von 1,6 Promille für die absolute Fahruntüchtigkeit. Wer erwischt wird, dem drohen stattliche Bußgelder und sogar der Entzug der Fahrerlaubnis! Auch wer mit dem Fahrrad eine rote Ampel missachtet, wird hart bestraft. Es werden bis zu 100 Euro fällig und auch hier winkt in bestimmten Fällen der Verlust des Führerscheins.

Tipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: Mit der Zahl der Radfahrer nimmt auch die Zahl der Unfälle zu. Gerade, wenn Radfahrer in einen Unfall verwickelt werden, kann es richtig kompliziert werden. Unfälle mit Radfahrern münden in der Regel in einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung – ganz egal, wer schuld am Unfall hatte. Ein versierter Verkehrsrechtsanwalt kann hier helfen. In meiner beruflichen Praxis habe ich schon zahlreiche Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung vertreten und die Mehrzahl zur Einstellung des Verfahrens gebracht.

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