Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Alexander DauerEine aktuelle ADAC-Umfrage zeigt, dass die Mehrheit der Mitglieder sowohl eine generelle Tempo 30-Begrenzung innerorts als auch ein generelles Tempolimit für Pkw auf deutschen Autobahnen ablehnt. 60 Prozent der Befragten sind gegen eine Veränderung der aktuellen Geschwindigkeitsregelung hin zu einem generellen „Tempo 30“. Dieses aktuelle Meinungsbild entspricht dem der Vorjahre. Auch die Absage der Befragten an eine generelle Geschwindigkeitsbeschränkung auf deutschen Autobahnen ist seit einigen Jahren stabil. In der aktuellen Umfrage antworteten 65 Prozent mit „nein“ auf die Frage, ob sie ein Tempolimit befürworten.

Die Erfahrung zeigt leider, dass mehr Tempolimits auch mehr Blitzer bedeuten. Denn Städte und Gemeinden nutzen die Gelegenheit gerne, ihre klammen Kassen auf diese einfache Art und Weise aufzufüllen. Studien zeigen, dass generelle Tempolimits nicht automatisch mehr Verkehrssicherheit bedeuten – und in der Tat findet man Blitzer nicht nur an schützenswerten Stellen wie Schulen und Kindergärten, sondern vor allem – nicht selten gut getarnt – auf einsamen Landstraßen und verkehrsberuhigten Mischgebieten. Ob sich ein generelles Tempolimit entgegen den Wünschen der Autofahrer durchsetzen wird, muss die Zukunft zeigen. Aber gegen gängelnde Bußgeldbescheide kann und sollte man sich mithilfe eines erfahrenen Verkehrsrechtsanwalts wehren.

birne artikel Tipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: Die Masse an Geschwindigkeitsmessungen hat in der Vergangenheit bereits rapide zugenommen. Etliche Geschwindigkeitsmessungen weisen dabei Fehler auf – sei es, dass die Geräte falsch bedient wurden, nicht geeicht waren oder die Software inkompatibel ist. Lassen Sie daher Ihren Bußgeldbescheid von einem spezialisierten Verkehrsrechtsanwalt überprüfen anstatt einfach die Strafe zu akzeptieren!


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