Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Alexander DauerDurchschnittlich sechs Mal im Jahr fahren deutsche Autofahrer durch eine Waschanlage, berichtet der ADAC. Grund dafür sind unter anderem aggressive Verunreinigungen wie Vogelkot, welche dauerhafte Schäden hinterlassen können. Doch dauerhafte Schäden können auch anders passieren: Obwohl moderne Autowaschanlagen es vermeiden sollten, so kann es darin dennoch zu Kratzern oder Beulen am Auto kommen! Generell gilt, dass der Kunde beweisen muss, dass der Schaden tatsächlich in der Waschanlage entstanden ist! Daher sollte das Fahrzeug sofort nach dem Verlassen auf eventuelle Schäden überprüft und dem Betreiber gemeldet werden. Je später ein Schaden entdeckt und gemeldet wird, desto schlechter stehen die Chancen glaubhaft zu machen, dass der Schaden in der Waschanlage entstanden ist!

Auch für Unfälle können in einer Waschstraße passieren! In einem Rechtsstreit vor dem Landgericht Paderborn war ein Fahrzeug auf ein in der automatischen Waschstraße stecken gebliebenes Fahrzeug aufgefahren. Es gab wohl ein Problem an dem Band, auf welchem Autos durch die Waschanlage gezogen werden. Der Betreiber rechtfertigte sich damit, dass Sicherheitsvorrichtungen wie Lichtschranken oder Sensoranlage zu teuer seien. Die Richter stellten allerdings klar, dass der Betreiber die Sicherheit gewährleisten muss – somit zahlte dessen Versicherung alle Unfallkosten.

birne artikel Tipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: Ihr Auto kommt mit Kratzern oder Beulen aus der Waschanlage? Melden Sie den Vorfall sofort dem Betreiber und lassen Sie den Schaden von einem Mitarbeiter schriftlich bestätigen! Machen Sie zudem Fotos von dem Schaden und notieren Sie sich die Kontaktdaten von Zeugen. Wenn sich der Betreiber weigert, den Schaden anzuerkennen, wenden Sie sich am besten an einen erfahrenen Verkehrsrechtsanwalt.


Sie haben Fragen oder wünschen ein persönliches Beratungsgespräch?
Wir rufen Sie gern zurück! Zur Kontaktseite...