Jeder junge Mensch ist glücklich, wenn die Fahrprüfung bestanden und der Führerschein endlich in der Tasche ist! Jetzt gilt es nur noch, ohne Blessuren durch die zweijährige Probezeit zu kommen. Die Probezeit wurde dafür gemacht, um Fahranfängern zur besonderen Vorsicht zu ermahnen, da rein statistisch von ihnen ein hohes Unfallrisiko ausgeht. Bei Regelverstößen bekommen Fahranfänger zwar die gleiche Anzahl an Punkten und die gleichen Bußgelder wie normale Autofahrer, allerdings droht Fahranfängern sehr viel schneller Entzug der Fahrerlaubnis. Hinzu kommt, dass sich die Probezeit sogar auf 4 Jahre verlängern kann!
Wer also in der Probezeit geblitzt wurde, hat ein ernstes Problem. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h bedeutet für Fahranfänger bereits einen schwerwiegenden Verstoß! Neben dem Bußgeld und dem Punkt in Flensburg muss ein teures Aufbauseminar absolviert werden. Aus diesem Grund lohnt es sich gerade für Fahranfänger, einen Bußgeldbescheid anwaltlich überprüfen zu lassen – womöglich war die Messung fehlerhaft und ein Einspruch bewahrt vor den Folgen. Aber auch beim Thema Alkohol am Steuer sind die Vorschriften für junge Autofahrer besonders streng. In der Probezeit und bis zum Alter von 21 Jahren gilt die Null-Promille-Grenze. Wer mit einem Blutalkoholwert von 0,3 bis unter 0,5 Promille erwischt wird, zahlt 250 Euro Bußgeld, kassiert zwei Punkte in Flensburg und eine Verlängerung der Probezeit. Außerdem droht auch hier ein teures Aufbauseminar!
Tipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: In der Probezeit geblitzt zu werden ist leider viel schlimmer als mit einem regulären Führerschein. Aus diesem Grund ist die strategische Beratung durch einen erfahrenen Verkehrsrechtsanwalt über das weitere Vorgehen für Fahranfänger besonders wichtig.
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