Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Alexander DauerDie Städte und Gemeinden sind auch jetzt wieder eifrig dabei, zahlreiche neue Blitzer aufzustellen. Denn die Einnahmen aus den Bußgeldbescheiden sind mittlerweile so lukrativ, dass der eigentliche Sinn und Zweck von Geschwindigkeitsmessungen – die Verkehrssicherheit – meist gänzlich auf der Strecke bleibt. Blitzer werden längst nicht mehr vor Schulen oder Zebrastreifen aufgestellt, sondern auf menschenleeren Landstraßen, auf denen scheinbar sinnlose Tempolimits Autofahrer in die Falle locken. Bei der Masse an Geschwindigkeitsmessungen verwundert es daher auch nicht, dass etliche davon schlicht falsch sind.

Es gibt auch nicht wenige betroffene Autofahrer, die sich sicher sind, nicht zu schnell unterwegs gewesen zu sein – und sie sollten auf ihr Gefühl hören, wenn ein Bußgeldbescheid ins Haus flattert. Oft sind Geschwindigkeitsmessgeräte mit Einseitensensor nicht richtig geeicht und liefern keine korrekten Ergebnisse. Wie SternTV jüngst berichtete, sind bei solchen Geräten 16 von 500 Messungen falsch – eine beachtliche Anzahl! Eine andere Fehlerquelle ist die Auswertungssoftware. Geschossene Fotos aus dem Blitzgerät werden auf einen Computer überspielt, dessen Software aber nicht mit dem Gerät kompatibel ist. Die Software interpretiert dann die Daten falsch. Ein Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid kann also durchaus erfolgversprechend sein, insbesondere, wenn der Betroffene selbst die Messwerte anzweifelt.

birne artikel Tipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: Viele Bußgeldbescheide sind nur dazu da, die klammen Kassen von Städten und Gemeinden zu füllen. Dabei weisen Geschwindigkeitsmessungen erfahrungsgemäß häufig Fehler auf. Sie sollten daher die verhängte Strafe nicht einfach akzeptieren, sondern den Bescheid von einem spezialisierten Verkehrsrechtsanwalt überprüfen lassen.


Sie haben Fragen oder wünschen ein persönliches Beratungsgespräch?
Wir rufen Sie gern zurück! Zur Kontaktseite...